Mittwoch, 16. März 2011

Taxidrama in mehreren Akten

Bis vor einigen Monaten war ich mit meinem Taxiunternehmen, welches mich zur Dialyse gefahren hat, sehr zufrieden. Doch es zeigten sich die ersten „Abbauerscheinungen“. Laufend wechselten die Fahrer, angeblich nahmen sie jedesmal die Bareinnahmen mit und ließen sich nicht mehr blicken. Der Chef war mit all seinen „verflossenen“ Fahrern in Rechtsstreit verwickelt und prozessierte jedem hinterher. Das konnte mir natürlich völlig egal sein, solange ich gefahren wurde. Aber der häufige Wechsel brachte so seine Unsicherheiten mit sich. Ich wußte manchmal nicht, holt mich nun jemand, oder ist der Fahrer, der mich am Dialysetag zuvor abgeholt hatte, schon wieder „Geschichte“. So ergab sich das erste schwerwiegendere Mißverständnis:
An einem Samstag zuvor drückte mir der Tagfahrer 20 Euro in die Hand und meinte, der Chef stehe erst um 22 Uhr auf zum Nachtfahren und wolle daher nicht schon um halb sieben abends kommen, um mich abzuholen. Ich solle mir ein fremdes Taxi auf eigene Kosten nehmen. In der Woche drauf wurde wieder ein neuer Nachtfahrer eingestellt. Der meinte, daß er am Samstag fährt. Ich dachte, dann wird der mich wohl auch am Abend von der Dialyse abholen. Am Freitagmittag fuhr mich der Chef zur Dialyse, und ich rief meine Eltern an, da ich wegen meines Geburtstages mit dem Taxi auf Taxischeine nach Hause fahren wollte. Sie boten an, daß der Taxifahrer mit zu Mittag essen könnte, wenn er Lust habe, aber seine Freundin wollten sie nicht auch noch mit einladen, das wäre dann etwas zuviel. Der Chef verabschiedete sich und ging. Am Samstagnachmittag fuhr mich der Tagfahrer zur Dialyse. Ich fragte, ob denn nun der neue Nachtfahrer kommen würde, um mich am Abend abzuholen. Der Tagfahrer meinte, von einem neuen Nachtfahrer wisse er GAR nichts. Als ich im Dialysebett lag, rief ich dann auf meinem Handy nochmals das Taxi an und bat, mich mit dem Chef zu verbinden, da ich noch den genauen Zeitpunkt für die Sonntagsheimfahrt klären wollte, und weil ich wissen wollte, wer mich an diesem Abend denn nun holt. Der Tagfahrer meinte, er könne nun nicht mehr beim Chef anrufen, der habe ihm keine Private Festnetznummer gegeben. Ich solle halt bis halb sieben warten, und wenn bis dahin niemand käme, solle ich halt ein Taxi auf eigene Kosten mit Quittung nehmen. Ich bat ihn noch, dem Chef einen Zettel ins Auto zu legen, daß dieser mich doch am Sonntagmorgen um halb neun- neun nochmal anrufen solle, um mir zu sagen, wann er michabholen kommt.
Ich rief nach der Dialyse, die so um 18:20 fertig war, die Taxinummer an und ließ es durchklingeln, bis kein Signal mehr kam. Daher glaubte ich, daß wahrscheinlich kein Taxi mehr unterwegs sei, um mich zu holen. Daher wartete ich aber noch wie vereinbart bis halb sieben, und kein Taxi kam. Ich rief also mit dem im Foyer der Dialyse angebrachten Telefon über die Spezialruftaste ein Taxi an. Als dieses kam, und wir schon ein paar Kilometer weit gefahren waren, fragte mich der Fahrer, warum ich nun mit ihm fahren würde und nicht mit meinem sonstigen Taxi. Ich erklärte ihm kurz die Situation. Da meinte der: „Da stand doch ein Taxi mit dem Kennzeichen.“ Ich rief sofort an. Da ging auch schon der neue Nachtfahrer ran, er sei doch hier, extra gekommen und habe mich gesucht. Ich sagte ihm, daß ich sogar angerufen hätte, er aber nicht rangegangen sei. Er meinte, der Chef habe ihm gesagt, daß ich immer dreimal durchklingeln lasse, und er daher nicht hingehen solle. Ich erklärte ihm, daß das nur für Montag, Mittwoch und Freitag gelte, und daß ich es ganz, ganz lange bis zum Anschlag habe klingeln lassen. Ich entschuldigte mich noch für das Mißverständnis und erläuterte ihm, warum es zu diesem gekommen war. Es war zu spät, jetzt noch ins „richtige“ Taxi zu wechseln, und so war er umsonst gekommen.
Am nächsten Tag wartete ich auf den Anruf des Chefs wegen meiner Heimfahrt. Ich probierte zweimal und schickte ihm dann eine SMS. Da kam ein ärgerlicher Anruf, er hätte mir doch gesagt, daß er um 10:30 kommt. Das wunderte mich sehr, denn er war während des Telefonats mit meinen Eltern am Freitagnachmittag ja schon weggegangen, und hätte er 10:30 als Abfahrtszeitpunkt vorgeschlagen, hätte ich protestiert, da das viel zu spät war. Meine Eltern sagten mir am Telefon, ich solle zwischen halb zwölf und zwölf zum Mittagessen da sein.
Er kam also um 10:30 mit einer miesen Laune: „Wo ist das Gepäck.“ Kein „Guten Morgen“, nichts. Die Freundin war nichtmitgekommen, schade. So stieg ich ins Auto und fing meine „Beichte“ an, warum das am gestrigen Abend so schiefgelaufen war. Aber er ließ sich nicht milde stimmen, ER habe mir doch gesagt, daß der neue Fahrer mich am Samstag abholen würde. Davon hätte ich nichts gewußt, erklärte ich ihm. Während der Fahrt sprach er kaum ein Wort mit mir. Sonst kriegt der sich immer schnell wieder ein, und so dachte ich, das gibt sich schon wieder. Dann fragte ich ihn, ob er denn nun mitessen wolle. Seine Freundin war nicht mitgekommen, und der Hund durfte auch nicht mit. Der habe „Geiselhaft“, brummte er auf meine Frage. Er wollte nicht mitessen sondern sich so irgendwo „rumtreiben“. Wann ich denn wieder heim wollte, fragte er noch. Ich meinte, daß meine Freundin nun doch etwas später käme, und daher wäre mir sechs Uhr abends amliebsten. „JA, NOCH später“, schimpfte er. Gestern hätte ich noch fünf Uhr gesagt, und wenn das so spät würde, würde er heimfahren und einen anderen Fahrer schicken. Ich solle jetzt erst mal abwarten, bis wir angekommen sind und das dann besprechen. Während der Fahrt rief dann noch eine „unbekannte Nummer“ an. An der Stimme erkannte ich, daß es die ehemalige Fahrerin war. Es wurde herumerzählt, er habe ein Verhältnis mit ihr, was ich aber bis dahin nicht glaubte, denn als sie noch bei ihm angestellt war, fetzten die sich nur. Sie rief also an und bettelte: „BITTE, ruf mich doch zurück, bitte, bitte.“ Er maulte nur: „Ich hab einen Fahrgast“ und drückte die Auflegetaste.
Daheim angekommen brachten wir alles nach oben und besprachen den Abholzeitpunkt um 17:00 Uhr. Meine Mutter gab ihm noch 20 Euro Trinkgeld, die er aber anmich weitergab. Ichschlug vor, daß wir damit die 20 Euro vom Vortag abgelten sollten, wo ich das Taxi wegen des Mißverständnisses selbst gezahlt habe. Er wollte mir NOCH weitere 20 Euro geben, denn das eine sei ja nicht von ihm sondernvon meiner Mutter, was ernicht annehmen wollte. Ich fand das zwar anständig von ihm, lehnte aber ab undmeinte „Das war ein dummes Mißverständnis.“ -- „DAS war kein Mißverständnis, wenn der um halb sieben da war!“ Also keine Chance, die Sache grade zu rücken. Dann aßen meine Eltern und ich zu Mittag. Als meine Schwester kam, um mich zum Spaziergang abzuholen, meinte sie: „Seid Ihr verrückt, unten steht die Haustüre sperrangeweit offen.“ Da hatte der doch die tür aufgelassen, als er runtergegangen war. Anstatt zu fragen, ob er sie zumachen soll, ist er einfach davongestiefelt. So war die Türe während des gesamten Mittagessens zwei Stunden offen gestanden. Auch wurde überall herumerzählt, daß er trinkt. Der Knoblauchgeruch, der immer penetranter wurde, war wohl das Übertünchungsmittel. Aber während der Fahrt, die in rasantem Tempo vor sich ging, kam der Alkoholgeruch doch durch. Er ist aber ein sicherer Fahrer, dennoch geht das natürlich nicht. Abends war er wieder freundlicher gestimmt. Als Zusatz muß ich noch sagen, daß der Nachtfahrer wirklich angeblich um halb sieben da war, auch ins Foyer gekommen sei, mich aber nicht gesehen hätte, obwohl ich dort sa. Der Hof sei auch so voller Rot-Kreuz-Wagen gestanden, daß er mich nicht hat herauskommen sehen. Warum ermich aber drinnen nicht entdeckte, bleibt mir ein Rätsel. Ich war in einem der Sessel gelümmelt, aber so klein bin ich nun auch wieder nicht. Vielleilcht ist er auch blind.
Aber das nächste Mißverständnis ließ nichtlange auf sich warten. Da ich mit einer Freundin ins Schokoladencafé gehenwollte, schlug sie mir vor, daß ich doch an einem Dialysetag mit ihr da hingehen könne, und sie würde mich dann zur Dialyse bringen, und ich könne für diesen Tag das Taxi absagen. Das tat ich dann auch. Aber dann rief die Freundin an und meinte, wir müßten den Termin, der für Freitag angesetzt war, auf einen Montag verlegen. So rief ich beim Taxi an. Da war aber wieder ein neuer Fahrer dran, dem ich versuchte, den komplexen Sachverhalt zusammenhängend zu erklären: „Also, ich werde jeden Montag, Mittwoch und Freitag um Viertel vor vier abgeholt. Diesen Freitag sollte das ursprünglich nicht stattfinden. Dieser Termin wird aber nun auf Montag verschoben, so daß ich nicht am Freitag nicht abgeholt werde sondern am Montag, also Montag nicht abholen.“ Am Freitag rief ich vorsichtshalber nochmal an und erklärte, daß ich DOCH heute abgeholt werden wollte. So kam der Chef, und ich sagte ihm: „Der Termin mit meiner Freundin findet nun nicht heute statt sondern wird auf Montag verschoben.“ Er brummte: „Wenn er dann nicht NOCHMAL verschoben wird.“ Am Montag brachte mich meine Freundin nach dem Schokoladencafé zur Dialyse. Auf einmal klingelte mein Handy: Wo ich denn sei, seine Freundin stünde vor meiner Tür. Ich erklärte ihm, daß ich doch Bescheid gegeben hatte, am Montag nicht geholt werden zu wollen. „WENN Sie auch immer alles so zwischen Tür und Angel sagen, jetzt ist sie durch die halbe Stadt gefahren.“ Ich meinte noch, daß ich es am Abend wieder dreimal klingeln lassen würde, und er brummte nur „tschüs“ und legte auf. Das war dann der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte, und ichdachte, jetzt wechsele ich das Taxi. Wenn der sich nichts aufschreibt und dann mir die Schuld gibt, wenn ich noch seinem neuen Fahrer Bescheid gebe, daß er das ausrichtet, und dauernd die Fahrer wechseln, man nicht mehr weiß, wer da ist, wer was ausrichtet etc.
Am nächsten Tag rief ich bei der Krankenkasse an und sicherte mich ab, daß ich mit einem neuen Taxiunternehmen fahren dürfe. Da ich ja viermal zur Diayse und zurück und dann auch noch zu einem weiter entfernten Dialysezentrum fuhr, fürchtete ich, schlafende Hunde zu wecken. Denn nun wurden die Taxiabrechnungen zu einem außenstehenden Dienst ausgelagert, und die nahmen es genauer als die Kasse selbst vorher. Da dieses Zentrum das einzige ist, welches mir vier Dialysen anbietet, wäre das gefährlich geworden, etwas aufzurühren. Denn dann hätten sie vielleicht verlangt, daß ich ins nächstgelegene Zentrum gehe und nur dreimal die Woche. Aber der Kasse war das egal, ich sollte mir einfach ein neues Unternehmen suchen. Ich bat sie, mir eines zunennen, mit dem sie abrechnen, aber sie wollten nicht und schlugen mir vor, die Taxizentrale anzurufen. Wie erwartet krallten die sich natürlich den Auftrag, anstatt ihn an ein bestimmtes Unternehmen weiter zu geben. Als ich den Chef erwähnte, der mich bislang fuhr, meinte der Mann von der Zentrale: „Ahja der, der ist ja total überfordert.“ Er war also schon bekannt. Sie boten mir an, ein Formular auszufüllen, und dann würde ich immer von einem Seniorentaxi abgeholt, da ich Hilfe beim Einsteigen brauche. Am nächsten Tag sollte das Formular da sein, und meine Helferin würde dann kommen, um es mit mir auszufüllen.
Zwischenzeitlich hatte ich eine Bekannte zum Kaffee eingeladen, da sie eine Spanisch-Übersetzung haben wollte. Sie hatte eine Strahlenbehandlung wegen Brustkrebs gehabt und war mit einem bestimmten Taxiunternehmen gefahren und sehr zufrieden gewesen. Am nächsten Tag gab sie mir dann die Telefonnummer dieses Unternehmens. Wir machten aus, daß sie mich ab Freitag abholen sollten. Die Frau meinte, daß sie auch einen Nachtfahrer hätten. Als ich anrief, kam ich immer trotz Festnetznummer direkt bei einem Taxi heraus.
Am Mittwoch dann sagte ich meinem alten Fahrer, dem Chef, daß ich nicht mehr mit ihm fahren wolle, und daß er ab Freitag nicht mehr zu kommen brauche. Er versuchte, den Grund herauszufinden, aber ich sagte nichts mehr, denn erstens hätte er es wissen können, zweitens hätte er es nur abgestritten, oder er hätte Besserung gelobt, und alles wäre dann wieder von vorne losgegangen. So wollte ich nicht mehr nachtarokken und verabschiedete mich. Mit einem knappen „tschüs“ drehte er sich auf dem Absatz um und verschwand. Am Abend holte mich niemand mehr ab. So saß ich da und wußte nicht weiter. In meiner Not rief ich das neue Taxi an. Eine unfreundliche Stimme meldete sich, und mir war klar, daß ich störte. Ich erklärte die Situation, und sie fragte ihren Mann, der grade kam, ob sie mich holen sollten. Sie waren innerhalb einer Stunde da. Als ich einstieg, wobei mir ein sehr netter älterer Mann einen Schemel vor einen Kleinbus stellte, fragte ich, ob ich die richtige Nummer gewählt habe, weil das ja eine Festnetznummer war. Da legte die Frau los: Das sei ja eine Privatnummer, und sie seien nur zufällig noch unterwegs gewesen, und das sei ja zu spät, und sie seien ja kein Notfalldienst, und sie wollten auch mal ihre Ruhe, morgen sei die Nacht um fünf Uhr herum, sie müsse noch die Pläne für morgen schreiben. Sie sei kein Nachttaxi. Ich erklärte, daß es sich um einen Notfall handelte, daß ich dachte, die Nummer käme dann im Taxi des Nachtfahrers heraus, und daß sie doch gesagt habe, daß sie mich auch nachts fahren könnten. „Ja SCHON! Aber heute nicht, ich hätte es ja anmeinen Nachtfahrer weiter geben können, aber das war zu umständlich.“ Ich fragte, bis wann ich denn diese Nummer wählen könne: „BIS zu den geschäftsüblichen Zeiten, achtzehn Uhr.“ Ihr Mann meinte, ich könne auch noch bis sieben anrufen, da ja der Nachtfahrer nicht um sechs sondern um acht anfängt, und ich ja zwischendrin sonst niemanden erreichen würde, wenn etwas sei. Ich sagte, von welchem Unternehmen ich bisher gefahren worden war. Da meinte sie: „Ach, DER, AHA!“ Ich sagte zu der Giftspritze: „Bis vor Kurzem war ich sehr zufrieden mit meinem Unternehmen, nur die letzte Zeit war nicht mehr so schön.“ Ich wollte den alten Fahrer verteidigen, weil ich die üble Nachrede von ihr so blöd fand. Ich fragte dann, ob sie immer mitfährt, oder ob sie sonst Telefondienst macht. Ja, in diesem Wagen würde sie immer mitfahren, da ihr Mann kein Headset vertrüge, und sie daher das Telefon bedienen müsse. Wäre diese Frau nur am Telefon als Disponentin gewesen, hätte ich das ja noch ertragen, aber wenn die Mami immer mitfahren würde, dann hätte ich es laufend mit ihr zu tun, und daher wollte ich nicht mit diesem Unternehmen fahren. Beim Aussteigen, als der Fahrer, also ihr Mann, mich zur Tür brachte, sagte ich zu ihm: „Ihre Frau ist wohl sauer, weil sie so geschimpft hat.“ Er meinte ganz lieb: „JEDERZEIT können Sie uns anrufen, das ist KEIN Problem.“ Wie gesagt, hätte ich es nur mit ihm zu tun gehabt, wäre ich sicher gutmit dem Unternehmen gefahren.
Am nächsten Tag grübelte ich, wie ich nun an ein anderes Unternehmen kommen würde. Mir fiel ein Unternehmen ein, mit dem ich den ersten Monat meiner Dialysezeit gefahren war, als ich noch in dem Dialysezentrum war, das so unfreundlich war, und wo ich so lange um einen Dialysetermin betteln mußte. Der Fahrer dort war total nett gewesen, aber ich wußte nicht,wie ich die Nummer im Telefonbuch oder bei der Auskunft finden würde. Denn ich wußte zwar den Namen seines Chefs, aber das mußte ja nicht unbedingt der Name des Unternehmens sein. So rief ich bei der Auskunft an und bat um die Nummer eines Behindertentaxis. Mein Pc war zu der Zeit nicht verfügbar, so konnte ich auch im Internet nicht suchen. Die Nummer des Behindertentaxis wurde mir per SMS übermittelt, und da rief ich an. Der Mann am Telefon meinte, er fährt keine Dialysen, aber er wisse jemanden, und der würde das machen. Als er den Namen erwähnte, freute ich mich innerlich, denn es war der Name des Chefs, mit dem ich den ersten Dialysemonat gefahren war. Ich gab dem Behindertentaxi meine Nummer und bat ihn, daß er dem Mann sagen solle, daß er mich zurückruft. Das tat er auch, und so sprachen wir miteinander. Ich erwähnte seinen netten Fahrer, mit dem ich damals gefahren war. Ja, der war noch da, aber auch er könne sich an mich erinnern, ob ich mal mit ihm gefahren sei. Nein, mit ihm SELBST sei ich nie gefahren. Es stellte sich auch sogleich heraus, daß er er meinen Namen noch in seiner Kartei hatte, daß er mal ein Musterformular mit einer Fahrt auf seinen Namen eingetragen hattte, daß er mich aber selbst also nicht gefahren hatte. Ich fragte gleich, bis wann ich ihn persönlich erreichen könne, und ab wann ich wen anrufen solle, um solchen Ärger wie mit dem anderen Unternehmen und dieser Frau zu vermeiden. Er erklärte mir, daß er bis 20 Uhr erreichbar sei, daß er mir aber alle Nummern aller Nachtfahrer geben würde. Das tat er dann auch später, sogar in Großschrift, damit ich es gut lesen kann. Am Freitag kam dann also der neue alte Fahrer, der mich auch sofort mit Vornamen wie früher ansprach, meinen Kater knuddelte und mich mitnahm. Ich freute mich, daß ich wieder mit ihm fahren konnte. Der Chef erzählte mir später, als er mich mal selbst fuhr, daß der Fahrer sich gefreut hätte, als er mich erwähnte, und sich auch sofort an mich erinnert hatte. Es stellte sich auch heraus, daß es wirklich nicht möglich gewesen wäre, das Unternehmen unter dem Namen des Chefs übers Telefonbuch zu finden., da das Unternehmen einem ganz anderen Typen gehört, und der besagte Chef war nur der Geschäftsführer.
Montag, Mittwoch und Freitag werde ich zur Diayse von dem netten Fahrer gefahren. Am Abend werde ich von einem Ukrainer abgeholt, der auch sehr gesprächig ist. Am Samstag gestaltet es sich noch etwas schwierig.
Alles läuft bisher noch nicht rund. An ersten Samstagabend waren ganze fünf Minuten vergangen, als ich in Panik geriet, da die ganze letzte Woche soviel schief gelaufen war. Aber der Fahrer hatte sich nur wegen des Verkehrs etwas verspätet und war etwas verwundert übäer die hysterische Frau, die schon in Tränen ausgebrochen war. Wir stimmten uns so ab, daß ich ihn unter seiner privaten Festnetznummer direkt anrufe, um wieviel Uhr es am Samstag heimwärts geht, dann kann er etwas früher losfahren, als sein Nachtfahrtendienst ansonsten beginnen würde. Ich hätte auch mit dem Ukrainer fahren können, aber der kommt erst um sieben Uhr. Da hätte ich dann nach der Dialyse eine halbe Stunde warten müssen, wo ich doch da immer solchen Hunger habe, bis ich daheim bin. So probierten wir Folgendes aus: Ich sah, daß trotz geschlossener Küche am Samstag einige Leute im Speiseraum saßen und aßen. So fragte ich, ob ich auch essen könne, dann könnte ich bis 19 Uhr mit allem fertig sein und hätte auch am Samstag denselben Nachtfahrer wie an den Wochentagen. Die Schwestern sagten zu, aber ich war mittlerweile die einzige, die samstags aß, und sie mußten das Essen selbst wärmen, da die Küchendamen weg waren, und das alles während der Abhängezeit. Da mir das sehr umständlich vorkam, wollte ich den Bogen nicht übäerspannen, und meldete das Samstagsessen also wieder ab. So fährt mich nun also der andere Nachtfahrer am Samstag, mit dem ich nun diese Festnetzanrufaktion abgesprochen habe.
Und dann wurde ich an einem Samstag um 12:45 auf der Fahrt hin zur Dialyse einmal vergessen und mußte anrufen. Da ich Samstags schon um Viertel vor eins abgeholt werde, sind da alle Fahrer im Einsatz. Ich fragte also bei den Schwestern, ob ich auch eine Viertelstunde später kommen könne. Ja, das ginge, denn sie könnten ohnehin nur einen nach dem anderen anhängen. Dem Chef war geholfen, und er schickte einen festen Stammfahrer. Aber der kam nicht um eins sondern um 13:10, und so kam ich dann also noch später zur Dialyse, und das Anhängen verspätete sich noch mehr. Ich bat ihn, wirklich um 13 Uhr so zeitnah wie möglich da zu sein, denn irgendwann wollten ich und die Schwestern abends ja auch wieder nach Hause.
Der Nachtfahrer unter der Woche kam auch einmal zu spät, und das war noch sehr am Anfang, daher war ich schon wieder beunruhigt. Ich rief ihn an, und er meinte, erkäme gleich. Er speicherte meine Nummer ab, damit er mir Bescheid geben konnte, wenn so etwas vorkommt, denn dann wäre er nicht so unter Druck, schnell zu kommen, und uns beiden ginge es gut. Das war eine gute Idee. Dann wurde sein Handy geklaut, und ich mußte wieder eine andere nummer einspeichern und ihm meine Nummer nochmal übermitteln.
An einem Freitagabend kam ein anderer Nachtfahrer, um mich abzuholen. Der eine Nachtfahrer sei krank, und so müsse der andere seinen Dienst übernehmen. Er selbst sei noch neu, und so könne er noch nicht so viele Dialysefahrten übernehmen und hätte nur mich. Wie lange das ginge, wisse man noch nicht. Ich überlegte noch, ob ich mir seine Handynummer geben lassen sollte, damit ich ihn anrufen könne, falls etwas sei. Aber dann dachte ich, naja, der holt Dich doch sowieso ab, da brauchst Du seine Nummer nicht, der ist nur Vertretung. Am Montag wartete ich dann ab 22 Uhr, aber nichts tat sich. Nun dachte ich, Du hast seine Nummer nicht, Du kannst ihn nicht mal anrufen. So rief ich nach 20 Minuten einen anderen Nachtfahrer an. Der hatte die Nummer dieses neuen Fahrers auch noch nicht. Ich bat ihn, jemanden anzurufen, um sie herauszufinden. Dann rief er zurück, der Fahrer habe einen anderen Kunden und würde bald kommen. Ich wunderte mich, warum er so kurz vor der Dialysefahrt überhaupt noch einen Kunden annimmt. Nach einer Weile rief ich den Fahrer wieder an, er solle sich doch auf den Weg zu mir machen, falls der andere doch noch ankommt, dann könnte ich ihm ja absagen. So machten wir es, und nach einer Dreiviertelstunde war er dann endlich da. Ich konnte dem anderen Fahrer also wieder absagen. Der noch junge und unerfahrene Fahrer hatte folgende Erklärung: Als er auf dem Weg zu mir war, bat ihn ein Fahrgast um Beförderung, es sei nur eine kurze Strecke. So sagte der Fahrer zu. Dann sprang der Mann aus dem Auto, bat den Fahrer zu warten, rannte ins nächste Hotel und kam wieder und bat, ihn in ein Dorf außerhalb zu fahren. Der Fahrer hätte nicht ablehnen können, da er Beförderungspflicht hat. Ich hätte den Mann zum nächsten Taxistand gefahren, der übrigens nicht weit weg gewesen sein mußte, und hätte ihn dort einem anderen Kollegen übergeben. Jedenfalls versprach der junge Mann, sein Dachlicht auszuschalten, sobald der Termin für die Dialyse nahte. Ich ließ mir auch sofort seine Handynummer geben, damit ichihn notfalls erreichen konnte.
Als ich mit meiner Helferin vor dem Fernseher saß, da sie mir den Film „Das weiße Band“ audiodeskriptiv erklären wollte, klingelte es um eins an der Tür. Draußen stand der Samstagsfahrer. Es war Dienstag: „Auf geht’s, zur Dialyse.“ Ich: „Wieso denn?“ -- „Sie werden doch immer Dienstag, Donnerstag und Samstag zur Dialyse gerfahren.“—„Nein, ich fahre montags, mittwochs, freitags und samstags. Hat Ihnen der Chef das nicht gesagt?“ -- „Nein, aber jetzt weiß es auch ich.“ Ich entschuldigte mich, und er zog ab.
So muß sich doch noch sehr viel einspielen.
Natürlich blieb das Nachtarokken nicht aus. Aneinem Sonntag rief mich der neue Fahrer des alten Taxiunternehmens an. Es sei gut, daß ich gegangensei, er sei auch gefeuert worden. Er habe mit dem Chef Monatsabrechnung abgemacht, und der habe ihn urplötzlich angerufen und gesagt, er wolle sofort die Bareinnahmen, dann erst würde er ein Auto kriegen. So ging er schnell zur Bank, zahlte den Chef aus, und als er den Schlüssel wollte, meinte der Chef, er könne gehen, er sei entlassen. Er steckte mir auch, daß die ach so nette Freundin des Chefs, die icheigentlich immer recht gern mochte, hinten herum den Finger in den Hals steckt und Würgen andeutet, wenn sie mit bestimmten Patienten fahren soll. Ich fragte ihn, ob sie das bei mir auch gemacht habe, ja, auch bei mir habe sie das gemacht. Man habe ihr auch immer selbstgemachtes Essen geschenkt, sie habe sich dann immer bedankt, es aber bei der nächsten Gelegenheit weggeworfen.
Später rief dann der oben erwähnte Tagfahrer bei mir an, der alte Chef habe ihm gesagt, ich sei SEINETWEGEN gegangen, ob das stimme, er sei total erschüttert. Ich versicherte ihm, daß ich NICHT wegen ihm gewechselt habe, daß mir das dauernde Nachkarteln aber langsam aufdie Nerven geht, und daß ich nicht so einen Rattenschwanz hinterher haben will. Ich sei wegen dem Chef gegangen und sonst nichts.
Die „Trennung“ von meinem alten Taxiunternehmen ist mir doch sehr schwer gefallen, man hat doch ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Die kannten all meine Erkrankungen, wußten, zu welchen Fachärzten ich fahre, welche Erlebnisse ich dort hatte. Wir haben viel miteinander durchgestanden. Ich habe ihm damals meine Katze überlassen, die er freundlicherweise aufnahm, als sie sich mit meinem Kater nicht vertrug. Ich hatte ihm meine Tierärztin empfohlen, zu der wir zusammen gegangen waren. Er hat mir auch schon Sachen empfohlen oder mir weiter geholfen. Wir haben viel über das normale Maß an Vertraulichem ausgetauscht, zwangsläufig, da wir ja laufend miteinander zu tun hatten. Meine gesamten privaten Fahrten auf Taxischein habe ich dort abgewickelt, die haben viel an mir verdient, da ich viel gefahren bin. So war es doch eine Woche, die mich irgendwie mitgenommen hat. Doch den Abschied fand ich mehr als stillos. Trotz allem war es doch eine schöne Zeit, und da läßt man einen Kranken nicht in der Nacht einfach hängen, nur weil man sauer ist. Aber das lehrt mich, das nächste Mal nichtmehr dem Chef zu sagen, daß ich gehe, sondern ich lasse mich noch vom Nachtfahrer abholen und sage dann: „Sie können Ihrem Chef sagen, daß ich nicht mehr mit Euch fahre.“ Da wollte ich nicht so strümpfig sein und wollte es dem Chef selbst sagen, aber der Anstand wird nicht belohnt. Der Chef sagte immer, die Dialysepatienten sind sichere Kunden, also „gebratene Tauben“. Er war sich wohl seiner Sache zu sicher, und nun hat er die Lektion gelernt, daß auch gebratene Tauben noch davonfliegen können.
Ich hoffe nur, daß ich mit dem jetzigen Taxi im Guten bleibe und noch lange, … halt hoffentlich nicht mehr lange fahre, weil ich nicht vorhabe, noch weitere fünf Jahre an der Dialyse verbleiben zu müssen. Die beste Lösung für diese Taxiprobleme wäre eine neue Niere, denn dann wäre ich nicht mehr länger auf ein Taxi in dieser Intensität angewiesen. Ich hoffe, es gibt viele Nierenspender, denen ich allen ein langes Lebenwünsche. Aber wenn es so weit ist, dann sollte man noch anderen helfen mit dem, was man hat und sich zu Lebzeiten für einen Spenderausweis entscheiden.
Dauernder Taxistreß zusätzlich zur Krankheit geht doch an die Substanz, und jedesmal zu bangen, kommt diesmal jemand oder nicht, das hält man nervlich nicht lange durch. Ich kann nur hoffen, daß es sich jetzt gut einspielt, und daß sich alle gut verstehen, und daß alles möglichst reibungslos läuft. Fehler passieren immer, aber das Ausmaß der letzten Wochen überstieg doch sehr das Normale. Das wird jetzt sicher wiederbesser, wenn sich alleseingependelt hat.

Sonntag, 13. März 2011

Nierensymposium: Leben ohne neue Niere

Dies ist die Zusammenfassung eines Symposiums über Nierentransplantation, welches bereits im Oktober letztes Jahr stattgefunden hat. Ich hatte meinenÄrzten diese lange Zusammenfassung zur Korrektur vorgelegt, um keinen Mist zu veröffentlichen. Allerdings haben sie mich laufend vertröstet. Eigentlich sollte das Ganze schon vor Weihnachten hier eingestellt werden. Damit es jetzt nicht noch Ostern wird, habe ichmich entschlossen, nicht mehr länger auf die Korrektur meiner Ärzte zu warten. Daher bitte ich, mir eventuelle Fehler zu melden. "Anonym" wird geblockt, da hier soviel Spams in die Kommentarliste geschrieben wird.
Um gleich ein Guttenberg-Syndrom zu vermeiden: Außer die letzten paar Sätze ist NICHTS von mir. Ich habe die Vorträge aufgezeichnet, die Tonaufzeichnungen exzerpiert und dann nach meinem Verständnis niedergeschrieben. Die Referenten werden nicht erwähnt, da ich die Aussagen nach Themen und nicht nach Referaten sortiert habe, und so die Aussagen zu sehr ineinander verzahnt sind. Für Unrichtigkeiten bin daher ich verantwortlich. Das Geschriebene ist also nicht der neueste Schrei und nicht der Weisheit letzter Schluß, soll aber zum Nachdenken und daraus resultierendem Handeln anregen.

Nun wüänsche ich Euch viel Geduld und Muße beim Durchlesen des folgenden Textes. Euer Steinböckle.

Am 22. und 23. Oktober 2010 fand ein Symposium mit dem Titel „Leben ohne neue Niere“ zum Thema „Transplantation als gesellschaftliche Herausforderung“ statt. Organisiert wurde das Symposium von der Ullrich-Gessler-Stiftung, bennant nach dem Begründer des Lehrstuhles der Nephrologie an der med. Fakultät der Uni Erlangen-Nürnberg anlässlich seines 20. Todestages.
In diesem interdisziplinären Austausch, der unter anderem auch durch die Lebendnierenspende von Frank-Walter Steinmeier an seine Frau angestoßen wurde, sollten die medizinischen, ethischen, religiös-philosophischen und ökonomischen sowie juristischen Fragen erörtert werden, die sich im Zusammenhang mit Organspende und deren Regelung angesichts des Organbedarfes und der Organknappheit auftun. Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie bis zum Jahre 2012 im Hinblick auf die gesetzliche Regelung der Organspende sind keine tiefgreifenden Veränderungen in bezug auf das deutsche Transplantationsgesetz erforderlich, dennoch legt die derzeitige Situation nahe, sich Gedanken über tiefgreifendere Veränderungen im Transplantationsgesetz zu machen. Hierzu ist es sinnvoll, sich die Rahmengesetzgebung im internationalen Vergleich anzusehen.
Was den medizinischen Fortschritt angeht, stellt die Organtransplantation heutzutage ein beherrschbares Risiko dar. Somit verlagern sich ihre Probleme zunehmend auf die gesellschaftliche Ebene. Im Jahre 2009 warteten 12000 Menschen auf ein Spenderorgan. Verpflanzt wurden hingegen 4700 Organe. Während diese Maßnahme für viele Patienten die letzte Möglichkeit darstellt, steht bei Menschen mit Niereninsuffizienz zumindest eine maschinelle Ersatztherapie zur Verfügung.
Trotz einerseits der Dringlichkeit auf der medizinischen Seite bleiben andererseits noch viele ethische Fragen offen, so wird beispielsweise eine „Reanimation der Hirntoddebatte“ gefordert. Als im Jahr 1997 das Transplantationsgesetz entworfen wurde, war gerade die Hirntod-Diskussion neu entfacht worden aufgrund des Erlanger Babys, das von einer hirntoten Mutter ausgetragen wurde. Obwohl der Hirntod seitens der Bundes-Ärztekammer definiert ist, sind heute noch viele Menschen verunsichert und daher zurückhaltend beim Thema Organspende.
Transplantiert werden können: Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren, aber auch Gewebe wie: Hornhäute und Haut. In Deutschland wird die Organvergabe durch die DSO (Deutsche Stiftung Organspende) koordiniert, die aus dem Kuratorium für Heimdialyse (KfH) hervorgegangen ist. Deutschland gehört zum Eurotransplantgebiet, das 120 Millionen Menschen einschließt.
Die Entwicklung der Transplantationszahlen innerhalb der letzten 10 Jahre sind vordergründig zunächst negativ, insbesondere bei Pankreas, Herz und Lunge. Bei Niere und Leber hingegen steigen die Zahlen eher an, was jedoch bei der Niere mit der Zunahme an Lebendspenden, die 20% aller Nierenspenden ausmachen, begründet ist, deren Tendenz steigend ist.
Bei Gegenüberstellung der Anzahl an Transplantationen mit der an auf die Liste aufgenommenen Patienten zeigt sich die Problematik deutlich. Jährlich versterben 1000 Patienten, für die es keinen oder nur eingeschränkten maschinellen Ersatz gibt, auf der Warteliste. Bei Nierenkranken gibt es zwar die Dialyse, doch hierdurch wird die Dynamik auf der Warteliste noch deutlicher sichtbar, da weniger Menschen transplantiert werden als neue auf die Liste hinzukommen, die dadurch immer länger wird.
Deutschlandweit gibt es ca. 60 000 Dialysepatienten. Die Kriterien, unter denen jemand auf die Warteliste aufgenommen werden kann, sind nicht klar festgelegt. Besonders engagierte Zentren erreichen eine Listung von mehr als 1/3 ihrer Dialysepatienten. Hochgerechnet auf die deutsche Gesamtzahl wären dies 20 000 Patienten, zurückhaltender ca. 15 000. Tatsächlich sind aber nur 8000 auf der Warteliste, was 12% aller Patienten in Deutschland ausmacht und somit die Hälfte der Anzahl der Patienten darstellt, die beispielsweise in den USA üblicherweise auf die Warteliste gesetzt werden. Studien aus den USA zeigen, dass entgegen früherer Annahmen auch Diabetiker und stark Übergewichtige von einer Transplantation profitieren, was die Gruppe der transplantablen Dialysepatienten noch vergrößert.
Da also in Deutschland weniger Patienten für eine Transplantation angemeldet sind als sein könnten, wobei die Gründe hierfür nicht transparent sind, wird die Problematik der Wartelisten noch kraß unterschätzt. Die Wartezeiten in Deutschland werden nicht systematisch erfasst.
Mehr als 50% der Dialysepatienten in Deutschland warten länger als 66 Monate, also länger als 5,5 Jahre auf eine Spenderniere. Betrachtet man nur die Patienten unter 65 Jahre klettert die Zahl auf 74 Monate, mehr als 6 Jahre. Durch die altersabhängige Vergabe bei Menschen über 65 Jahre im Rahmen des Programmes „Old-for-Old“ ist bei dieser Patientengruppe die Wartezeit kürzer. Im Anbetracht dessen, was die Wartezeit für den einzelnen Patienten bedeutet, nämlich eine zunehmende Verschlechterung der Lebensqualität mit unter Umständen eingeschränkter beruflicher Tätigkeit und schrittweisem Ausschlußaus dem gesellschaftlichen Leben sowie die Verringerung der Lebenserwartung, ist die Frage der altersabhängigen Verteilung auch hinsichtlich des Gerechtigkeitsaspektes von hoher ethischer Relevanz. Diskutiert werden müssen hier auch nicht ausreichend festgelegte Verteilungsstandards. Schwer vereinbar sind die Kriterien Dringlichkeit und Erfolgsaussichten. Würde gemäß der Erfolgsaussichten transplantiert, müssten jüngere Patienten zuerst ein Transplantat bekommen. Je jünger ein Patient ist, desto größer sind die Erfolgsaussichten, und je länger die Wartezeit, umso schlechter ist die Prognose bei Transplantation, und dies gilt sowohl für Leichenspenden als auch für Lebendspenden. Die unmittelbaren Vergiftungserscheinungen werden zwar an der Dialyse behoben, jedoch entstehen Langzeitschäden wie Herz-Kreislauf-Probleme, wobei die Gefäße an der Dialyse schneller altern und durch Verkalkung so hart werden wie die sie umgebenden Knochen, was eine Transplantation zunehmend schwieriger macht. Vergleicht man die transplantationsfähigen Dialysepatienten mit denen, die ein Organ erhalten haben, ist zwar bedingt durch das Operationsrisiko die Sterblichkeit unmittelbar nach der Transplantation höher, sie sinkt aber 100 Tage nach der Transplantation ab, und nach einem Jahr beträgt sie nur noch ein Drittel der Sterblichkeit im Vergleich zu den Dialysepatienten auf der Warteliste.
Die Frage der Wartezeit ist auch verknüpft mit der Organqualität. Bedingt durch die Verbesserungen in der Intensivmedizin werden Unfallopfer heute häufiger gerettet. Somit stehen weniger Organe von jungen und gesunden Spendern zur Verfügung sondern zunehmend die von Menschen über 55, die an Hirnblutungen gestorben sind, wobei dann oft auch die Nieren Vorschäden aufweisen. Im Hinblick auf die bereits erwähnten Spätfolgen durch lange Jahre an der Dialyse muß daher oft spät in der Nacht und unter Zeitdruck mit dem Patienten abgewogen werden, ob man einem lange wartenden Dialysepatienten lieber ein vorgeschädigtes Organ transplantiert oder mit dem Risiko weiterer Langzeitschäden doch noch weiter auf ein qualitativ besseres Organ wartet. Die Qualität eines Organes ist mit entscheidend für die Lebenserwartung, dies gilt sowohl für ältere als auch für jüngere Patienten. Empfänger von Lebendspenden haben eine bessere Prognose als die von Leichenspenden, jedoch gleicht sich dies mit zunehmender Länge der Wartezeit an. Die beste Prognose haben diejenigen, die bereits vor Beginn der Dialysepflichtigkeit, also präemptiv durch eine Lebendnierenspende transplantiert werden.
Die erste erfolgreiche Nierentransplantation, die im Jahr 1954 durchgeführt wurde, war eine Lebendnierentransplantation bei eineiigen Zwillingen. Somit war auch das Problem der Abstoßung nicht gegeben, denn damals verfügte man noch nicht über die Mittel, das Immunsystem zu unterdrücken. Heutzutage stehen eine größere Anzahl an Immunsuppressiva zur Verfügung, die in ihrer Verträglichkeit immer nebenwirkungsärmer werden. Der Signalweg, wie eine Zelle als fremd erkannt und abgestoßen wird, ist weitestgehend erforscht, und es gibt Medikamente, die an allen Punkten dieses Signalweges ansetzen können.
Die Probleme liegen heute mehr auf gesellschaftlicher, organisatorischer und juristischer Ebene. So gibt es in Deutschland 1300 Krankenhäuser mit Intensivstation, von denen nur 45-47%, also weniger als die Hälfte, einmal im Jahr Kontakt mit der DSO aufnehmen und sich so an der Identifizierung von Organspendern beteiligen. Hier müsste eine diesbezügliche gesetzlich verankerte Verpflichtung eingefordert und die Logistik in den Krankenhäusern verbessert werden.
Auf Seiten der Empfänger bedarf es transparenter Kriterien zur Aufnahme auf die
Warteliste. Bisher hängen, überspitzt formuliert, die Transplantationschancen vom Zentrum
ab, was von Wohnortnähe und Kostenübernahme der Taxifahrten zum Zentrum beeinflusst
wird, und somit „bestimmt der Taxifahrer“ mit, wer transplantiert wird
Auch die Aufklärung über Organspende muuß neu überdacht werden. Werden die
Möglichkeiten der Information in den Medien ausreichend genutzt, um die Menschen
anzusprechen? Sind die Aktivitäten auf diesem Gebiet ausreichend gut koordiniert? Ist es
sinnvoller, die Aktivitäten regional zu koordinieren und anzupassen, oder sollten sie
zentralisiert aus einer Hand koordiniert werden?
Die Art der Aufklärung und Information wirkt sich auch auf die Spendebereitschaft aus. Die Grundstimmung in der Bevölkerung ist eher zugunsten der Transplantation, 67% . Dennoch haben nur 17% einen Organspendeausweis, und jedes dritte Gespräch mit Angehörigen führt zu einem Scheitern der Organspende, da kein Spenderausweis vorhanden ist, und sie in der Situation, in der sie um einen unmittelbar verstorbenen Angehörigen trauen, mit der Frage der Organspende überfordert sind. Somit ist durch die momentan gültige erweiterte Zustimmungslösung indirekt vom Gesetzgeber festgelegt, dass Nicht-Spenden die Normalität ist. Es stellt sich die Frage, ob hier die Widerspruchslösung, bei der jeder automatisch Spender ist, der nicht zu Lebzeiten schriftlich eine Organspende abgelehnt hat, die bessere Alternative ist.
Auch die Absicherung der Lebendspender muß geklärt werden. Eine Vergütung ist zwar keine ethisch unproblematisch vertretbare Lösung, aber die Absicherung vor selten vorkommenden Risiken sollte diskutiert werden.
Eine dritte Gesetzesvariante könnte die Dokumentationspflicht darstellen. So wird in den USA beispielsweise im Führerschein dokumentiert, ob jemand Organspender sein möchte oder nicht. Wer spenden will, erhält einen roten Sticker. Bei Erneuerung des Führerscheines wird die Entscheidung zur Organspende jedes Mal wieder abgefragt. Somit erreicht die Zahl von Organspendern die Höhe von 70-80% der Bevölkerung.
Vergleicht man die Spendebereitschaft auf internationaler Ebene, kann festgestellt werden, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Diskussion über Organspende und der Höhe der Spendebereitschaft gibt. So werden in den skandinavischen Ländern und den Niederlanden hohe Umfragewerte hinsichtlich der Spendebereitschaft erzielt, die Organspenderaten sind jedoch niedrig. In Portugal und Spanien ist das Wissen über Organspende und das Organspendegesetz im Gegensatz zu Deutschland, wo 28% das Transplantationsgesetz kennen, gering, dennoch werden in diesen beiden Ländern die besten Werte bei der Organtransplantation erzielt. Seit Einführung der Widerspruchslösung in Spanien ist die Zahl der Transplantationen um 25-30% gestiegen.
Wegen des guten Angebotes werden in Spanien die wenigsten Organe auch verwendet. Der Erfolg einer Transplantation hängt entscheidend davon ab, wie viele Organe insgesamt zur Verfügung stehen. Die hohen Transplantationszahlen lassen sich auch durch eine bessere Infrastruktur und durch höhere finanzielle Investitionen erklären. In Spanien existiert für 160 Krankenhäuser ein einziger Träger, nämlich das spanische Gesundheitssystem. So können Verordnungen schneller auf alle Ebenen und zu jeder einzelnen Einheit gelangen. In Deutschland hingegen gibt es zu viele einzelne Träger der 1400 Krankenhäuser. In Spanien gibt es zehnmal mehr regionale und Inhouse-Koordinatoren als in Deutschland, die erfolgsabhängig bezahlt werden, im Gegensatz zu Deutschland, wo nur in Bayern eine Aufwandsentschädigung für den Transplantationsbeauftragten vorgesehen ist. In Spanien wird in allen Intensivstationen ein Hirntodscreening durchgeführt und es besteht intensiver Kontakt zum Transplantationskoordinator, der sich kontinuierlich fortbildet. Für eine Multiorganentnahme stehen in Spanien 6000 Euro zur Verfügung, im Gegensatz zu Deutschland, wo nur 3300 Euro gezahlt werden, und hier noch 1500 Euro Miete für den Operationssaal weggerechnet werden müssen. Neben der noch sehr verbesserungswürdigen personellen und Ressourcensituation in deutschen Krankenhäusern bedarf es auch noch einer stärkeren Aufklärung des Personales über Transplantation, was auch mehr durch die Klinikleitung unterstützt werden müsste. Die Aufgabe eines Transplantationsbeauftragten besteht somit auch darin, zum einen ein stärkeres Bewusstsein dafür im gesamten Krankenhaus zu schaffen und sozusagen „Werbung“ zu machen. Er ist zum anderen zuständig für den Kontakt mit dem Transplantations-Zentrum und für die Organisation der Organentnahme. Außerdem koordiniert er die interdisziplinäre Betreuung der Angehörigen und hat somit ein vielfältiges Aufgabengebiet. Neben Bayern gehen immer mehr Bundesländer dazu über, diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand zu honorieren.
Weitere Faktoren, die in Deutschland zu niedrigeren Transplantationszahlen führen, sind zum
einen die mangelnde und nicht zielgruppenorientierte Koordination der
Öffentlichkeitsarbeit, zum anderen entsteht Verunsicherung, da keine klare Haltung zur
Widerspruchslösung deutlich gemacht wird. Die DSO vertritt abgesehen von Bayern und der
Region Nordost keine einheitliche Meinung zur Widerspruchslösung. Auf dem 110. Ärztetag
sprach sich der BÄK gegen die Widerspruchslösung aus, bevor nicht alle anderen
Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Ein Gutachter der IPPNW (Ärzte gegen Atomkraft) schrieb
an den Bundestag, dass in der Bevölkerung keine Akzeptanz für die Widerspruchslösung und
somit auch kein Handlungsbedarf
bestehen würde. Beim Ärztetag 2010 sprachen sich die Delegierten dann für die
Widerspruchslösung aus, sowie die Deutsche Transplantationsgesellschaft. Der nationale
Ethikrat hatte bereits vor zwei Jahren ein Stufenmodell mit Elementen der
Widerspruchslösung vorgeschlagen.
Bei einer Umfrage, die die Techniker Krankenkasse 2008 in Bayern durchführte, sprach sich
die Mehrheit dafür aus, dass jeder automatisch Organspender sein sollte, sofern er nicht zu
Lebzeiten widersprochen hat.
Eine weitere Umfrage in der Bevölkerung ergab folgende Ergebnisse:
Zu der Frage, welche Maßnahmen die Organspenderzahlen erhöhen würden, waren 50% für mehr Aufklärung und für die Widerspruchslösung. Ein Drittel ist der Meinung, dass nur derjenige ein Spenderorgan erhalten sollte, der auch selbst zur Organspende bereit sei. 17-18% schlagen finanzielle Anreize vor, und 14% sprechen sich gar für einen kontrollierten Organhandel aus.
Dahingegen spiegeln jüngste Umfrageergebnisse auch die Angst vor Missbrauch und Manipulation des Körpers wieder. So fürchten 47% der Bevölkerung, den Missbrauch durch Organhandel, und ebenso viele befürchten, dass im Falle ihrer Organspende die Ärzte nicht mehr alles für sie tun würden. 70% sind bereit, ein Organ anzunehmen. Die hier genannten Befürchtungen werden jedoch durch die Widerspruchslösung nicht beseitigt. Allerdings zeigen Untersuchungen, dass ein Hirntoter eher zum Organspender wird, wenn die Widerspruchslösung eingeführt wird. Allerdings ist das Spenderpotential verringert wegen der Verbesserungen in der Intensivmedizin. Dies hängt wiederum vom Bundesland ab, da die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Schwerpunkte in Hinblick auf die Versorgungsqualität bei einzelnen Erkrankungen haben. Auch ist die Anzahl der Verkehrstoten von Bundesland zu Bundesland verschieden, sowie die Sterblichkeitsrate bei Hirnblutungen, die in Ostdeutschland höher ist. Hinsichtlich der Vorgehensweise am Lebensende bestehen ebenfalls bundeslandabhängige Unterschiede, was den Therapieabbruch angeht.
Spanien hat zum Beispiel auch deshalb eine höhere Spenderrate, da dort die Anzahl der Verkehrstoten um 50% höher ist. In Deutschland ist diese im Vergleich zu 1970, wo es noch 20000 Verkehrstote gab, auf heute 4000 gesunken. Amerika hat die meisten Verkehrstoten, und 30000 Menschen sterben jährlich an Schussverletzungen. Aber auch in den USA ist die hohe Anzahl an Spendern nicht zuletzt durch eine bessere Koordination begründet. Neben der Yes-or-No-Regelung im Führerschein hat eine Region in den USA so viele finanzielle Ressourcen und Transplantationskoordinatoren wie in Deutschland die gesamte DSO.
Die Übernahme eines Systemes von einem anderen Land geht nie Eins zu Eins, sondern sie muß an die Verhältnisse des jeweiligen Landes angepasst werden. In Deutschland bestehen zwar noch viele Schwächen im System, doch weist es sich durch eine hohe medizinische Kompetenz und Spezialisierung sowie durch differenzierte Kompetenzzuweisung aus. Diese Gegebenheiten erfordern die Entwicklung eigener kreativer Lösungen. Nur so kann das auch im internationalen Vergleich erworbene Wissen umgesetzt und angewendet werden. Dies gilt auch im Hinblick auf eine Änderung im Transplantationsgesetz.
Was sind die Ziele eines Transplantationsgesetzes?
Hier wird zwischen einem formellen und einem materiellen Ziel unterschieden.
Das formelle Ziel ist die hinreichend präzise, rechtsstaatlichen Anforderungen genügende gesetzliche Regelung der Organtransplantation.
Das materielle Ziel sucht den angemessenen Ausgleich der sich gegenüberstehenden Interessen und beinhaltet die Förderung der Bereitschaft zur Organspende.
Die Frage ist nun, ob im Organtransplantationsgesetz die Transplantation in hinreichender Weise geregelt ist. Die Voraussetzungen der Organentnahme wurden intensiv diskutiert. Zum einen stand die Entscheidung zwischen erweiterter Zustimmungslösung und der Widerspruchslösung zur Debatte. Zum anderen führte die Diskussion über das Hirntodkonzept zu den §§ 3 und 5 des Transplantationsgesetzes. Somit ist die detaillierte Regelung der Organentnahme formell nicht zu beanstanden.
Was die Allokation der Organe, also ihre Verteilung angeht, weist das Transplantationsgesetz eine erheblich geringere Regelungsdichte auf. So wird bei der Regelung bezüglich der Aufnahme in die Warteliste und der Entscheidung hinsichtlich der Organvermittlung auf den medizinischen Stand der Wissenschaft verwiesen und damit die Entscheidung den Ärzten überlassen.
Bei der Aufnahme in die Warteliste stehen sich die Kriterien Notwendigkeit und Erfolgsaussichten gegenüber. Die Vermittlungsentscheidung kann entweder nach dem Kriterium der Dringlichkeit oder nach der Erfolgsaussicht getroffen werden. Die Regelungen werden laut dem Transplantationsgesetz erst durch die Richtlinien der Bundesärztekammer konkretisiert. Dies halten einige Juristen für nicht verfassungskonform sondern für eine Verletzung des Bestimmtheitsgebotes. Der Verweis auf die medizinische Wissenschaft ist keine klare Regelung. So werden beispielsweise Dringlichkeit und Erfolgsaussichten genannt, wobei aber noch viele andere nicht genannte Kriterien bestehen. Fernerhin ist nicht klar festgelegt, welches Kriterium vorrangig ist.
Auch die Frage der Wartezeit ist nicht eindeutig geregelt, zum Beispiel, inwieweit Nachteile bei den Vermittlungschancen ausgeglichen werden müssen, oder ob Kinder bevorzugt behandelt werden sollten. Diese Punkte sind zwar in den Richtlinien der BÄK enthalten, aber somit hätte die BÄK die Legitimation, über diese Fragen und somit über Leben und Tod zu entscheiden. Die Begründung, dass es sich hier um medizinische und nicht um juristische Fragen handelt, die nur mit medizinischem Sachverstand behandelt werden können, wird von Juristen folgendermaßen widerlegt: Es handelt sich hier nicht um medizinische sondern um normative Fragen, und normative Fragen mit Auswirkungen dieser Tragweite sind wesentliche Fragen. Hier wird auf die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichtes hingewiesen, nach der wesentliche Fragen vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber entschieden werden müssen. Es werden auch in anderen Bereichen normative Fragen medizinisch verbrämt, um sie nicht offen als normative Fragen diskutieren zu müssen, da Politik und Gesellschaft mit solchen Verteilungsentscheidungen überfordert sind. Zu Deutsch: Fragen, die gesellschaftlich und juristisch nicht eindeutig geklärt werden können, werden der Entscheidung der jeweiligen Fachleute überlassen.
Verfassungsrechtler sind jedoch der Ansicht, der Bestimmtheitsgrundsatz verwehre es dem Gesetzgeber, dass man sich aus Bequemlichkeit oder Scheu vor politischen Entscheidungen auf Formelkompromisse zurückzieht
Allerdings handelt es sich hier um eine Gemengelage von normativen und empirischen Fragen, was die Kompetenzzuweisung an die BÄK wiederum rechtfertigt. Die Lösung bestünde darin, die normativen Fragen zu regeln und die verbleibenden Punkte der BÄK zu überlassen, da es verfassungsrechtlich vertretbar ist, Entscheidungen im Detail einem Fachgremium anheim zu stellen. Dieses sollte jedoch nicht nur aus Medizinern bestehen sondern sich interdisziplinär zusammensetzen. Das Transplantationsgesetz sieht vor, bei der Erarbeitung der Richtlinien Juristen, Patienten- und Angehörigenvertreter angemessen zu beteiligen.
Die Kriterien hinsichtlich der Vermittlungsentscheidungen sollten stärker gesetzlich hervorgehoben werden. Wie bereits erwähnt, müssen die Anrechnung der Wartezeiten, der Ausgleich schlechterer Vermittlungschancen sowie die Bevorzugung von Kindern genauer festgelegt werden. Hier ist es schwierig, Rechtsschutz zu erlangen, was zu einer Verletzung der Rechtsweggarantie führt. In formell-rechtsstaatlicher Hinsicht weist die Vermittlung von Organen daher noch Mängel auf. Hier besteht Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf eine Rechtsschutzmöglichkeit.
Bei der Frage, ob man sich für die erweiterte Zustimmungslösung oder die Widerspruchslösung entscheidet, ist zu berücksichtigen, dass sich zwei Interessen gegenüberstehen: zum einen die Verbesserung des Gesundheitszustandes des Empfängers und auf der anderen Seite das postmortale Persönlichkeitsrecht, welches die Befugnis umfaßt, über die Verwendung des eigenen Körpers nach dem Tode zu bestimmen. Was ist hier das höherwertige Interesse? Oder muß die Organentnahme überhaupt von der Zustimmung abhängen, da Leben höherwertig ist als das postmortale Persönlichkeitsrecht? Hier muß nicht nur das Gewicht zweier sich gegenüberstehender Interessen abgewogen werden, sondern der Empfänger begehrt die Solidarität des potentielleln Spenders. Es besteht aber in Deutschland eine individualistische Rechtsordnung und Solidaritätspflicht nur in sehr engen Grenzen, und der Zwang zur Organspende wird europaweit abgelehnt. Die Widerspruchslösung beinhaltet aber nicht den Zwang zur Organspende. Somit ist die Frage, ob Organspende von der Einwilligung oder vom fehlenden Widerspruch abhängig gemacht werden soll, nicht beantwortet, denn beide Regelungen respektieren die Entscheidungsautonomie. Die Entscheidung zwischen diesen beiden Varianten ist nicht verfassungsrechtlich vorgeschrieben sondern obliegt dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber. Die Entscheidung für die erweiterte Zustimmungslösung ist ein Kompromiß zwischen Widerspruchs- und Zustimmungslösung. Jedoch sind die Angehörigen im Todesfall mit dieser Entscheidung überfordert, so dass 1/3 sich gegen eine Organentnahme entscheidet.
In Anbetracht dessen, dass 58% sich „jetzt noch nicht entscheiden wollen“ , und 22% sich
nicht mit dem Tod auseinandersetzen wollen, würde die Widerspruchslösung zu einem
anderen Ergebnis der Transplantationszahlen führen. Da der Anteil derer, die ihre
Entscheidung auf den St. Nimmerleinstag verschieben, höher ist, werden
Aufklärungscampagnen wenig nützen, und somit muß die Last der Befassung mit dem
eigenen Tod denen aufgebürdet werden, die ihre Organe nicht spenden wollen. Dies ist in
Anbetracht des vitalen Interesses der Organempfänger eine vernünftige Interessenabwägung
und führt zur Aufgabe der erweiterten Zustimmungslösung zugunsten der
Widerspruchslösung zum Zwecke der Entlastung der Angehörigen und der angemessenen
Versorgung mit Organen. Es bestehen Bedenken, dass solche Überlegungen zur Abnahme
der Spenderbereitschaft führen, aber dies wird als vorübergehender Effekt eingeschätzt, wobei
die Trägheit der Menschen dazu führen würde, dass sie nicht widersprechen. Die Frage ist,
ob unter der Widerspruchslösung dann überhaupt noch Autonomie besteht, da die
Informiertheit die Voraussetzung für eine autonome Entscheidung ist. Dieses Problem
könnte durch eine
Dokumentationspflicht, beispielsweise im Personalausweis, gelöst werden, bei der ein
gewisser Zwang, nämlich der zu einer
Entscheidung, ausgeübt wird, wobei
dieser aber mit der Autonomie vereinbar ist.
Bleibt nur noch die Frage der Bevorzugung von Kindern und der Dringlichkeit versus Erfolgsaussicht zu klären. Bei Transplantation gemäß Erfolgsaussicht würden nur Jüngere, keine Diabetiker und keine Älteren und auch viele Kinder nicht mehr transplantiert. Diabetologen beispielsweise fordern, dass Diabetiker über 45 ebenfalls bevorzugt transplantiert werden wegen schlechter Überlebenschancen an der Dialyse
Daher besteht die Meinung: Dringlichkeit geht vor Erfolgsaussicht. Dies ist aber in der Praxis schwer durchhaltbar, da zu viele weitere Aspekte zu berücksichtigen sind, daher entzieht sich dies einer gesetzlichen Regelung. Dies ist der Grund, weshalb unser Gesetz so ist, wie es momentan ist.
In Österreich gilt seit 1982 die in der Amtszeit des selbst nierenkranken Bundeskanzlers Kreisky eingeführte Widerspruchslösung. Folgende Punkte sind im österreichischen Transplantationsrecht festgelegt: Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen zu retten und dessen Gesundheit wieder herzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene (selbst) oder vor dessen Tod (!) ein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Eine Erklärung liegt auch vor, wenn sie in dem beim österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen geführten Widerspruchsregister eingetragen ist. Die Entnahme erfolgt erst nach Feststellung des Todes durch einen Arzt. Dieser darf NICHt die Entnahme oder die Transplantation durchführen, sich daran beteiligen oder irgendwie betroffen sein. Andere Passagen unterscheiden sich nicht von der deutschen Regelung. Zuwiderhandlung wird mit Geldstrafen geahndet. Aber auch in Österreich können die Angehörigen selbst dann widersprechen, wenn der Verwandte zu Lebzeiten eine Organspende nicht abgelehnt hat, wenn trifftige Gründe innerhalb der Familie vorliegen.
Es existieren einfache konkrete Empfehlungen des österreichischen Gesundheitsinstitutes
- Die Ablehnung soll zusammen mit den Ausweispapieren aufbewahrt werden oder aus dem Ausweis klar hervorgehen.
- Das Widerspruchsregister befindet sich seit dem 1.1.1995 im Bundesinstitut für Gesundheit.
- Die Ablehnung wird im Register abgefragt.
Es gibt vier Transplantationszentren: Innsbruck, Graz, Linz und Wien. Dies sind im Verhältnis zur Einwohnerzahl von acht Millionen mehr Zentren als in Deutschland. Dort werden mit 50 Leichennierentransplantationen pro eine Million Einwohner jährlich doppelt so viele Nieren transplantiert wie in Deutschland. In Österreich ist nach Einführung der Widerspruchslösung innerhalb von fünf Jahren die Zahl von Organspendern von 5 auf 27 pro eine Million Menschen angestiegen, , in Belgien von 11 auf 40 innerhalb von drei Jahren, in Singapur von 5 auf 30 innerhalb derselben Zeit. Die Widerspruchslösung alleine bewirkt aber eine so hohe Steigerung der Transplantationsrate nicht, sondern die Stärkung der Position all derer, die mit dem Thema Transplantation zu tun haben. Die Krankenhäuser, in denen potentielle Spender liegen erhalten ein angemessenes Budget. Die Anzahl der Koordinatoren wurde erhöht, sowie die Anzahl der non-heart-beating donors.
In jedem Land gibt es somit dementsprechend noch viele andere zusätzliche Faktoren und Bedingungen für bessere Transplantationszahlen. Bevor die Widerspruchsregelung in Österreich eingeführt wurde, wurden zunächst alle Spielräume so weit wie möglich genutzt.
Rechnet man die Anzahl der Transplantierten auf die der Dialysepatienten, so ergibt sich in Östereich folgendes Bild: Letztes Jahr wurden in Österreich 433 Nierentransplantationen durchgeführt. Es gibt ungefähr genauso viele Dialysepatienten wie Transplantierte, im Gegensatz zu Deutschland, wo ein Verhältnis von 75:25% besteht. In der Altersgruppe zwischen 45 und 60 aber auch aufgrund des Old-for-Old-Programmes in der Altersspanne von 65-74 Jahren gibt es immer noch doppelt so viele Dialysepatienten wie Transplantierte. In der Altersgruppe zwischen 1-44 Jahren ist es genau umgekehrt, dort sind doppelt so viele Transplantierte wie Dialysepatienten. Die Steigerung der Anzahl an Nierenspenden ergibt sich aber auch aufgrund der Zunahme der präemptiven Transplantation durch Verwandte, und auch wegen der gesetzlich legalen Möglichkeit der Cross-over-Transplantation, bei der sich zwei Paare finden, und der eine gesunde Partner seine Niere dem Nierenkranken des jeweils anderen Paares spendet, der dieselbe Blutgruppe hat. Dies ist aber zunehmend weniger notwendig, da heutzutage gemäß dem Freiburger Modell auch blutgruppenungleiche Partner sich eine Niere spenden können. Insgesamt ist zu beobachten, dass trotz des Anstieges der Zahl an Dialysepatienten die Zahl auf der Warteliste konstant bleibt, da die Transplantationsbereitschaft seit 1996 zugenommen hat. Vorher standen keine verlässlichen Daten zur Verfügung.
Hinsichtlich der Nutzung aller Spielräume im deutschen Recht vor Änderung des Gesetzes in Richtung Widerspruch bestehen folgende landesrechtliche Spielräume:
1. Benennung der Stellen für die Öffentlichkeitsarbeit
2. Bestimmung über die Zusammensetzung, Verfahren und Finanzierung der Kommission zur Überprüfung der Freiwilligkeit von Lebendspenden
3. Organisatorische Regelung in den Krankenhäusern, insbesondere der Einsatz von Transplantations-Beauftragten. In Bayern ist beispielsweise ein Beauftragter pro Kkrankenhaus verpflichtend.
Seit Juli 2010 gibt es in Bayern ein Pilotprojekt, welches über 18 Monate hinweg wissenschaftlich begleitet wird. Hierbei werden in 14 C- Krankenhäusern, das sind die ohne neurochirurgische Abteilung, strukturverbessernde Maßnahmen durchgeführt. So gibt es beispielsweise eine Zusatzvergütung von 500 Euro. Im Jahr 2009 verzeichnete man deutschlandweit nämlich 24% der Organentnahmen in C-Krankenhäusern, was die Anzahl an Krankenhäusern mit Neurochirurgie teilweise sogar übertraf. Auch die Sensibilität für das Thema Transplantation soll durch eine Inhouse-Koordination verbessert werden. Die Krankenhäuser sollen mindestens einmal jährlich für Ärzte und Pfleger eine Fortbildung durchführen. Bei einer genauen Analyse des Spenderpotentiales sollen monatlich alle Todesfälle auf Intensivstationen erfasst und retrospektiv angesehen werden mit der Frage, ob man nicht hätte an eine Organspende denken können. Auch die Gründe, warum keine Hirntoddiagnostik durchgeführt wurde, sollen ermittelt werden.
Die in diesem Projekt gesammelten Erfahrungen werden hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Maßnahmen evaluiert, und es könnten bundesweit flächendeckend Ärzte die Funktion von Inhouse-Koordinatoren in diesen Krankenhäusern übernehmen, um als Ansprechpartner zu dienen. Dieses Projekt wird auch von der DSO unterstützt.
Es kam auch ein Dialysepatient zu Wort, der als Abgeordneter im Bayrischen Landtag tätig ist und schon zweimal transplantiert war. Er beschreibt die Transplantation als „Hochseilakt“ und als „Gratwanderung“, wobei die Dialyse heutzutage wesentlich besser verträglich ist als noch vor Jahren. Er hat zu jeder Zeit, sowohl als Dialysepatient als auch mit Transplantat, voll gearbeitet und ein „kraftvolles“ Leben geführt. Auch er ist der Meinung, dass die Entscheidung für oder gegen eine Organspende weggenommen werden muß vom Intensivbett und vom Angehörigen. Somit ergibt sich eine zeitliche Entzerrung von der Entscheidung zur Organspende und dem Lebensende. In Deutschland gebe es zu wenig Transplantate. Als Politiker konnte er auch die gute Nachricht überbringen, dass die außerbudgetäre Abgeltung der Dialyseleistung weiterhin gewährleistet bleibt.
Im Rahmen einer theologischen Betrachtung der Organspende wurden die folgenden Überlegungen dargebracht. Bei beiden Konfessionen bestand zuerst eine Ablehnung der Organtransplantation, und nach vorsichtiger Zustimmung ist man schließlich nun zu einer Gutheißung der Transplantation gekommen, da sie die Möglichkeit darstellt, aus dem Geist der Nächstenliebe heraus einem anderen zu helfen. Die Voraussetzung hier für ist jedoch die Freiwilligkeit sowie die sichere Feststellung des Todes vor der Entnahme.
Wenn eine Spende aus Nächstenliebe erfolgt, und Nächstenliebe für Christen ja verpflichtend ist, würde das bedeuten, dass dann auch die Organspende verpflichtend wäre? Der moralische Wert jeder Handlung liegt darin, dass sie freiwillig geschieht.
Wie jede andere Tat der Nächstenliebe muß daher auch die Organspende freiwillig sein und ist vom Empfänger nicht einklagbar sondern ein Geschenk.
Dies gilt auch für die post mortem-Spenden, da die Körperteile nicht nur vorübergehend dem Menschen gehören und danach der Gesellschaft zur Verfügung stehen müssen, ungeachtet der Dringlichkeit für den Empfänger. Wie für den Empfänger die existentielle Angewiesenheit auf ein Spenderorgan und der frei gewährte Empfang des Organes kein Gegensatz sind, schließen sich auch auf Seiten des Spenders die moralische Verpflichtung zur Nächstenliebe und die Freiwilligkeit der Organspende nicht aus. Die Spende ist aber nur moralisch wertvoll, wenn sie aus freien Stücken gegeben wurde. Die Grundforderung der Nächstenliebe heißt ja außerdem nicht, dass sie von allen auf die gleiche Art praktiziert werden muß. Für alle gleichermaßen gültig sind nur die grundlegenden negativen Verbote wie „Du sollst nicht töten, nicht stehlen, etc.“ Es werden nur Untergrenzen gesetzt, nach oben hin ist die Grenze der Nächstenliebe offen. Inwieweit Hilfsverpflichtungen wahrgenommen werden, hängt von der Situation und der Begabung des Einzelnen ab. Folglich gibt es so viele Wege der Liebe, wie es Menschen gibt. Das Wissen um die Möglichkeit der postmortalen Organspende fordert den Menschen dazu auf, sich ernsthaft damit zu befassen. Die Entscheidung einfach aufzuschieben ist keine moralisch achtenswerte Alternative. Eine sichere Richtschnur für oder Gegen Organspende bietet die „goldene Regel“, da sie die Perspektive des anderen mit einbezieht und so die Entscheidung nicht einfach ins Belieben des Einzelnen stellt. „Alles, was Ihr von anderen erwartet, das tut auch ihnen.“ Dieses Prinzip ist mehr als nur ein simples „do ut des“. (Ich gebe, damit Du gibst.) Bei ihr wird nicht nur die erwartbare Gegenleistung des anderen zum Maßstab gemacht, sondern es wird ein „Platztausch“ vollzogen: „Was würden wir vom anderen erwarten, wenn wir seiner Hilfe bedürften?“ So wird über einen reinen „Tausch“ hinaus gehandelt. Der Richtungswechsel befähigt uns dazu, die eigenen Handlungsmöglichkeiten von einem moralischen Standpunkt aus zu beurteilen. Zumindest werden die Grenzen des Zumutbaren nicht zu früh gezogen. Auch die ERNSTHAFT erwogene Entscheidung, nicht als Spender zur Verfügung zu stehen, kann genauso ethisch sein, besonders dann, wenn sie getroffen wurde, um beispielsweise die eigenen Angehörigen nicht zu überfordern, solange sie nicht anderen Haltungen wie Gleichgültigkeit oder Gedankenlosigkeit entspringt, die keinen moralischen Respekt verdienen. Die eigene Entscheidung gegen eine Organspende wird problematisch, wenn sie mit dem eigenen heimlichen Gedanken einhergeht, im Falle eines Bedarfes aber dann selbst einseitiger Nutznießer der Organspende zu werden.
Bei der Entscheidung zur Organspende stehen sich zwei gegenläufige Intentionen gegenüber: einerseits erfordert eine moralische Handlung die Freiwilligkeit, aber auch die Dringlichkeit für den Empfänger muß in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmungsregelung erfüllt gut den Aspekt der Freiwilligkeit, schöpft aber nicht die gesamte Spendenbereitschaft in der Bevölkerung aus. die Widerspruchslösung hingegen fordert nicht in ausreichender Weise die freie bewusste Entscheidung des Spenders. Der Vorschlag des damaligen nationalen Ethikrates bestand in einer Informationsregelung. Sie ist keine Unterform der Widerspruchsregelung sondern eine eigene dritte Alternative. Sie sieht ein gewisses Moment des Zwanges zu einer Entscheidung vor, aber dieser Zwang ist gerechtfertigt, da einem Menschen geholfen wird. Im Gegensatz zur Widerspruchslösung ist hier der Respekt der Transplantationsmedizin vor dem Spender gewahrt. Bei der Widerspruchslösung geht man davon aus, dass einem eigentlich alle Organe zur Verfügung stehen, und einige „gehen einem verloren“ durch Organisationsmängel, Unaufgeklärtheit und Widerspruch. Hier wird die Freiheit des Spenders übergangen oder ihm nur eine Minimalform angeboten: „Du kannst ja widersprechen.“ Dies zeigt dem Spender gegenüber wenig Respekt.
Die Verbesserung der Transplantationszahlen durch monetären Anreiz ist aus ethischer Sicht der stärkste Bruch mit der bisherigen Praxis. Eine Organspende muß freiwillig und unentgeltlich gegeben werden. Die Vergütung stellt das Junctim zwischen den beiden Voraussetzungen in Frage. Läßt die unentgeltliche Organspende in jedem Fall immer den zweifelsfreien Rückschluß auf ihre Freiwilligkeit zu? Machen monetäre Vorteile immer den Aspekt der Freiwilligkeit automatisch zunichte? Befürworter sagen sogar, Wenn Spender eine Kompensation aus Gründen annehmen wie Erfüllung eines Wunsches, Ausgleich und Absicherung von Schäden, kann in der monetären Anerkennung ihres FREIWILLIGEN Entschlusses sogar ein Autonomie fördernder Faktor gesehen werden.
Dem Einwand, daß: wenn jeder seine Organe zu freien Marktpreisen anbietet, die finanzkräftigeren einen Vorteil haben, wird mit dem Einwand begegnet, nur einen geregelten Markt zuzulassen, bei dem Gesundheitsorganisationen NICHT aber private Organempfänger das Geld geben. Und das Geld könne ja auch zu uneigennützigen Zwecken verwendet werden, um beispielsweise die Ausbildung der Kinder zu finanzieren.
Ist somit das Verbot des Organhandels durch WHO und nationale Gesetzgebung nur ein kulturelles Tabu? Besteht lediglich eine Instinktive emotionale Abwehr und keine rationalen Gründe?
Warum gibt es dann diese Intuition, dass die unentgeltliche Spende moralisch besser ist?
Das stärkste Argument für den Organhandel ist die Frage, warum ein Mensch in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung alles am Markt anbieten darf, nur die eigenen Organe nicht.
Die Antwort darauf lautet: Weil ihm die Organe seines Körpers nicht in gleicher Weise gehören wie ein Haus, ein Auto, ein Kunstwerk oder ein Aktienpaket, das er zum Gegenstand finanzieller Tauschgeschäfte machen kann.
Das Verhältnis des Menschen zu einzelnen Teilen seines Körpers – nämlich die Organe eines lebendigen Organismus’- ist von grundlegend anderer Art als das zu äußeren Dingen, die nur funktionalen Wert haben. Der Mensch besitzt seinen Körper nicht, er IST sein Körper, er ist sichtbarer Ausdruck seiner Identität. Das Selbstverständnis zum eigenen Körper würde entpersonalisiert, wenn dieser den Charakter einer Ware annimmt. Er verliert in der Wahrnehmung des Anbieters seinen „intrinsischen“ Wert, da er in ein externes Verhältnis zu ihm tritt, der Körper des anderen ist ein potentielles Handelsgut, zu dem kein Verhältnis moralischer Anerkennung mehr möglich ist. Der eigene und der fremde Körper werden „subjektlos“ gedacht, damit sie zum Gegenstand des Tausches fungieren können. Somit sollte das Verbot finanzieller Anreize zur Organspende nicht aus Furcht vor Missbrauch aufrecht erhalten bleiben, sondern aus Achtung, die dem Körper des Menschen als Ausdruck seines „leibhaften Subjektseins“ gebührt. Das Verbot ist zwar paternalistisch, aber es dient zum Schutz der Freiheit vor sich selbst, und die Freiheitsbeschränkung ist insofern begründet, als sie im Namen der unverfügbaren Subjektverfassung des Menschen verfügt. Im normalen Handel achten sich Verhandlungspartner durch den finanziellen Ausgleich einer Leistung, bei Leben und Tod suggeriert die Logik des Ausgleiches den „Anschein einer illusionären Gegenseitigkeit“. Aber es gibt keine angemessene Kompensation für eine Gabe, die dem Menschen zum Weiterleben verhilft. Und daher kann dies nur ein Geschenk sein. Das Verhältnis von Liebe und dankbarem Empfang kann nicht in eine Geschäftsbeziehung geführt werden, in der kein Partner dem anderen was schuldig bleibt. Der Empfänger muß damit leben, dass er keinen angemessenen Ausgleich gewähren kann. Er kann sich jedoch der Gabe würdig erweisen, dass er wiederum anderen Menschen zum Leben verhilft. Somit kommtdoch noch ein Ausgleich zustande: Man kann im gegenseitigen Wohlwollen unter den Menschen Hilfe annehmen, wo man sie selbst braucht, und helfen, wo man in der Lage dazu ist. Denn ein geringer Anreiz in Form einer Aufwandsentschädigung wird andere nicht motivieren, und ein hoher Anreiz hingegen ist wiederum keine Aufwandsentschädigung mehr.
Aus ökonomischer Sicht werden jedoch die fehlenden Rechte der Spender kritisiert. Der Spender darf nichts annehmen, und der Empfänger darf nichts geben. Bei der Zustimmungslösung ist nicht gewährleistet, dass der Spender nicht genötigt wurde, und die Verwandten können bei der Entscheidung für die Organspende widersprechen. Diese Regelungen führen zum Organmangel. Es wird hier die Frage aufgeworfen, ob die ethischen Gründe für unentgeltliche Organspende allgemeingültig sind. Was sollte also beispielsweise daran unethisch sein, eine Niere zu spenden, um dafür schneller an ein Herz für sein Kind zu kommen? Was ist daran ethisch, wenn ein Lebendspender nach einer OP selbst krank wird und dann selbst wiederum keine Niere erhält? Was sollte daran falsch sein, einem Spender aus Indien das Geld für die Ausbildung seiner Kinder zu geben? Werden durch diese Verbote Spenden verhindert? Warum ist eine Leichenspende grundsätzlich anonym, während die Lebendspende nur zwischen engen Verwandten erlaubt ist? Warum ist die Lebendspende zwischen zwei Menschen erlaubt, wohingegen Cross-Over-Spenden in Deutschland verboten sind? Warum ist die individuelle Organspende verboten und nur die kollektive Organspende über Eurotransplant erlaubt? In Anbetracht von jährlich 931 Toten in Deutschland und 1300 Toten im gesamten Eurotransplant-Gebiet stellen sich einem diese Fragen. Zumindest wird deutlich, dass das System reformbedürftig ist. Der Fehler erster Art besteht darin, dass es dann eben zu wenig Organe gibt. Die teilweise Antwort auf diese provokanten Fragen besteht darin, dass nicht jeder dieselben Mittel hat, so würden Reiche bevorzugt, Arme hätten weniger Chancen, was zu Ungerechtigkeit führt. Nicht jeder hat eine Familie, die in einen Spender-Pool „einzahlen“ und so die Vermittlungschancen für ein Familienmitglied erhöhen könnte. Menschen aus armen Ländern verkaufen ihre Organe nicht, weil sie dies so wollen, sondern weil ihnen nichts anderes übrig bleibt, und somit besteht ein Aspekt des Zwanges durch eine Zwangslage.
Die reine Marktlösung führt zum Fehler zweiter Art, dieser besteht in der unfreiwilligen Organtransplantation wie in China. Beide Systeme haben ihre Nachteile. Auch ein strenges Gesetz verhindert den Schwarzhandel nicht. Ein Zwischending aus beiden Systemen müsste entwickelt werden. Die Fehler beider Systeme müssen gegeneinander abgewogen werden und das ausgewählt werden, was mehrheitlich konsensfähig ist. Der Schwarzhandel muß unattraktiv gemacht werden. Hier lautet die These, dass je mehr in Richtung Markt gegangen wird, der Schwarzhandel umso unattraktiver wird. Sowohl der Fehler erster Art, bei dem die Warteliste immer größer wird, ist zu vermeiden, als auch der Fehler zweiter Art, bei dem Menschen zu Organspenden genötigt werden. Inwieweit natürlich die Notlage eines Menschen aus einem armen Land nicht ebenfalls eine Nötigung darstellt, ist zu diskutieren. Auch in bezug auf die Chancenungleichheit aufgrund unterschiedlicher finanzieller und körperlicher Ressourcen muß eine praktikable Lösung gefunden werden. Denkbar wären folgende Varianten:
1. Variante: Spende an Spender: Es bekommen nur diejenigen ein Organ, die auch selbst zum Spenden bereit sind. Hier ist allerdings das Problem, dass Kinder oder junge Erwachsene, die bereits nierenkrank sind, nicht spekulativ retrospektiv auf ihre Spendenbereitschaft hin beurteilt werden können. Hätten sie gespendet, wenn sie gekonnt hätten?
2. Variante: Lebendspende: Matching zwischen 2, dann 4, dann größere Gruppen
3. Variante: Krankenkassenlösung: Der Staat beschafft das Organ auf seriösen Märkten, und es besteht ein Monopol des Staates beim Kauf aus verschidenen Quellen, was zur Kostenersparnis der Kassen führt. Nur die Definition der Quellen und deren Seriosität ist ein strittiger Punkt.
Die Durchsetzbarkeit solcher Vorschläge ist sehr begrenzt. Ethikräte und Kommissionen sind etabliert, und somit gibt es keine andere offizielle Meinung. Die WHO ist durch ihr Einstimmigkeitsprinzip kaum reformfähig. Kranke selbst sind nur eingeschränkt in der Lage, sich zu einer politischen Gruppe zu organisieren. Allerdings existieren ja in der Tat zahlreiche Patientenorganisationen, die unabhängig von einer Verbesserung des Transplantationsgesetzes zum Beispiel auch für die Rechte Behinderter und chronisch Kranker insgesamt eintreten. Es drängt sich hier aber auch die Frage auf, wer und welche Zweige der Medizin, Technik und Pharmaindustrie ebenfalls ein großes Interesse haben, dass die Gesetzgebung zumindest erweitert wird.
Eine noch in den Anfängen steckende Möglichkeit, die Zahl der Organe zu erhöhen wäre die Xenotransplantation, wobei die Nieren vom Schwein in Frage kämen. Bereits in den Sechzigern wurden zu Forschungszwecken Pavianherzen verpflanzt, jedoch sind die Organe dieser Primaten für den Menschen zu klein. Lange Zeit wurde Schweineinsulin verwendet, da Schwein und Mensch miteinander kompatibel sind. Auch ethischen Einwänden gegen den Missbrauch von Tieren wird mit dem Argument begegnet, dass der Mensch Schweine schließlich auch zum Verzehr gebraucht. Schweinezellen sind, ähnlich unseren Blutgruppen, mit Zuckermolekülen markiert, gegen die der Mensch bei Transplantation Antikörper bildet, was binnen einer Sekunde zu einer Komplementreaktion führen würde. Dieses Problem könnte durch Züchtung von Schweinen mit einem Blocker, einem sogenannten Komplementregulator, verhindert werden. Außerdem würde die Transplantation von Schweineorganen zu Fibrinablagerungen führen, da das Gerinnungssystem des SChweines nicht auf menschliche Antigerinnungs-Enzyme reagiert.
All diese Vorschläge sind aus ethischer Sicht sehr diskussionsträchtig und überschreiten Grenzen und lösen auch wiederum, wie oben gesagt, teilweise intuitiven Widerwillen aus. Die Quintessenz besteht darin, dass die heutige Lösung zu starr und die heutigen ethischen Maßstäbe oft zu eng sind, um das Problem zu lösen. Ob allerdings, wie die Zusammenfasserin dieser Vorträge zu bedenken gibt, unser Problem es zwingend erforderlich macht und es „wert“ ist, ganze ethische Grundsätze, Wertmaßstäbe einer Gesellschaft und auch den Respekt vor dem einzelnen Menschenleben auf den Kopf zu stellen. Man würde zwar dann bei einer Erkrankung mehr Überlebenschancen haben, wenn weniger Rücksicht auf Dinge wie Individualrecht, Unveräußerlichkeit des Körpers etc. genommen wird, aber ob man in so einer Welt dann noch leben möchte, ist auch wiederum fraglich und wird auch weiterhin in solchen Symposien wie diesem kontrovers diskutiert werden müssen.
Da ich mir als Zusammenfasserin dieser Vorträge diese große Mühe gemacht und stundenlang an diesem Text gesessen habe, erlaube ich mir nun ein paar persönliche Anmerkungen. Die Nachteile der (erweiterten) Zustimmungslösung liegen seit Jahren auf der Hand. Die Nachteile wiederum der Widerspruchslösung werden hier, wenn auch nur sehr vorsichtig, aufgezeigt. In den entsprechenden Vorträgen geht aber deutlich hervor, dass die Dokumentationslösung, also die „Entscheidungspflicht“ die beste Synthese aus dem Respekt vor der Autonomie des Einzelnen mit einem geringen Maß an Zwang auf der einen Seite und der Berücksichtigung der Dringlichkeit in Hinblick sogar bis auf die Rettung von Menschenleben auf der anderen Seite darstellt. Selbst wenn diese Dokumentationslösung nicht eingeführt wird, soll hier nochmals an alle Leser appelliert werden, sich zu Lebzeiten zur einen oder zur anderen Entscheidung durchzuringen. Man erweist damit seinen Angehörigen einen großen Dienst, da sie sich keine Gedanken darüber machen müssen, und das in einer schwierigen Stunde obendrein, wie der Verstorbene entschieden hätte. Das Argument, sich nicht mit dem eigenen Tod befassen zu wollen, und dass das Nachdenken über Organspende einen implizit daran erinnert, zieht eigentlich nicht. Denn auch beim Verfassen eines Testamentes wenn es um Hab und Gut geht, stört sich hier auch niemand an dem damit einhergehende „Memento mori“, weil er seine Dinge ja schließlich geregelt haben will. Daher sollte niemand auf die Einführung einer Gesetzesänderung warten sondern auch hier selbst die Verantwortung für sich und seinen Körper übernehmen.

Sonntag, 6. März 2011

Neuer PC und andere Nachrichten

Ich habe einen neuen PC. Die Anlieferung hat drei Wochen gedauert, da kurzfristig eine Sammelbestellung durchgeführt wurde. Da hätten sie ihn auch erst abholen können, sobald die PCs da sind. Nun hab ich sogar ein schönes Konzert einer meiner Lieblingsgrupen verpaßt und eine Hilfsmittelausstellung, da ich leider nicht online war.
Es war super, mal ohne PC zu sein, denn man macht so viele an dere Sachen, die man wegen des
Zeitkillers PC sonst nicht macht. Zuerst war ich happy, all meine Hörbücher lesenzu können. Aber
als der PC ewig nicht kam, wurde es dochblöd, denn ich konnte so viele Infos, die mir andere
zumailten, nicht mehr erhalten, wie zum Beispiel überunsere Chorfahrt, oder die Dinge, die ich oben
schon erwähnt habe. Auch ging mir der Lesestoff aus, da ich zahlreiche Hörbücher auf meinem
PC gespeichert und mich so vom PC abhängig gemacht hatte. Meine Zeitschriften bekam ich auch
nicht, da ich diese per online-Download bekomme. Auch konnte ich nichts im Internet nachschauen
oder mußte für Telefonauskünfte die teure Auskunft anrufen. Fazit: Eigentlich wäre es schöner
ohne PC, aber man braucht ihn halt.
Da ich Windows 7 und Office 2010 habe, und so mit auch ein neues Mailprogramm, ist alles komplett anders. Auch habe ich mir eine kostenlose Sprachausgabe aufspielen lassen, damit ich das, was ich bekomme oder schreibe, auch lesen kann. Es gibt eine kostenlose Sprachausgabe mit Namen NVDA (non-vision desktop access). Die wurde extra für Menschen gemacht, die sich keine teure Sprachausgabe leisten können. Man kann aber spenden, und das werde ich tun, denn die Macher müssen ja auch leben, sonst stirbt das Projekt.
Am Anfang war ich komplett verzweifelt. Ich habe extra all meine Mailkontakte in die neue Software einpflegen lassen, damit ich nicht alle Kontakte mühevoll wieder herstellen muß, indem ich allen zigmal schreibe oder die Kontakte selbst eintragen muß. Auch sind darin wertvolle Adressen und Telefonnummern. Nachdem der PC-Mann, der sogar ganz blind ist, mehr als zwei Stunden da war, um alles noch vollständig aufzubauen (Aufbau mit sehender Hilfe), ging er mit dem Satz: „Spielen Sie ruhig etwas herum , es kann nichts passieren.“ Und al sich dann das Mailprogramm aufrufen wollte, landete ich versehentlich bei Nero. Dies ging nicht mehr zu, so mußte ich die Reset-Taste drücken, meinen „besten Freund“ am PC. Und als alles wieder hochfuhr, und ich im Mailprogram landete, da waren alle Kontakte weg. Ich war am BODEN zerstört! Nun darf ich doch wieder alles mühevoll zusammensuchen! Ic h hatte nichts gemacht, und das Programm hätte mich ja auch mal fragen können, ob ich WIRKLICLH alle Kontakte löschenwill!
Beim Anschließen an meine Steckdosen bekam sowohl der sehende Helfer als auch der blinde PC-Mann mehrfach eine gewischt. Wir fanden heraus, daß der aktive USB-Hub an einer kaputten Steckdose angeschlossen worden war. Er wird nun ohne Netzteil und zwar als passiver Hub benutzt. Warum solches Zeug dauernd passiert, möchte ich mal wissen. Jedenfalls darf ich jetzt einen Elektriker kommen lassen, der alles durchprüft.
Nun arbeite ich mich Stück für Stück durch die neuen Programme. Wie ein VOLLBLINDER ohne Maus da zurechtkommt, das ist mir ein schieres Rätsel! Es verdient meine allertiefste Bewunderung! Jedenfalls würde ich ohne Maus aufgeschmissen sein. Ich probiere stur, ohne die Maus auszukommen, da ich ja zeitweise so wenig sehe, daß ich ohne Maus arbeiten muß, aber doch muß ich ab und an mal schnell mit Maus „schummeln“.
Nun ist Zahlemann und Söhne dran, denn außer dem PC, der teuer genug war, den neuen Programmen wie Nero 10 und Office 2010 inklusive der immensen Stundenzahl an Hilfe und Aufbauarbeit der PC-Leute muß ich auch noch vier Gebrauchsanweisungen für Windows ohne Maus für Outlook, Word und Windoes 7 bezahlen. Gleichzeitig sind mir auf einen Schlag zwei Jeans kaputt gegangen, als hätten sie’s abgesprochen! Aber die kommen später dran. Ich will ja wieder verreisen, und daher muß bis Mai wieder genug Geld da sein. Aber das Zahlen gestaltet sich nicht wegen des Geldes sondern wegen des vermalledeihten Programmes wieder mal schwierig. Als ich StarMOney aufmachen wollte, sah man keinerlei Bild, und WO man das Bild von StarMOney, also die Maske etc. findet, steht in den PC-Sternen! Nun muß der PC-Mann doch nochmal kommen, denn er konnte mit dem kostenlosen nvda nicht alles einstellen und muß mit einem kostenpflichtigen Programm kommen, das er kurzzeitig aufspieln muß. Das kostet wieder PC-Arbeitsstunden. E
Es wird noch lange dauern, bis der PC so arbeitet, wie ich das will. Ich lerne nicht grade schnell, bin weder fähig noch willens, mich laufend umzustellen, finde wenig Sachen selbst heraus, so daß ich mir jeden Pups zeigen lassen muß, und einige Sachen müssen noch adaptiert werden.
Übrigens, da ich ja länger nicht mehr in meinen BLOG geschrieben habe, hier noch ein paar Nachrichten.
Am 12. Januar wurde beim Friseur kurz vor meinem 43. Geburtstag das erste graue Haar gesichtet. Maßnahmen wie Ausreißen und Umfärben sind vorgenommen worden. Wenn es mal mehr werden, und wenn ich richtig alt bin, dann lasse ich sie grau werden, denn einer alten Frau nimmt keiner mehr braune Haare ab, und graue Locken sehen sicher auch schön aus, zumindest schöner als lila oder schwarzblaue Haare.
Meine Helferin hat ihre Katze zum zweiten Mal Junge kriegen lassen. Im Januar wurden die ersten Anbahnungsaktivitäten beobachtet mit einem Kater mit großem Kopf. Im Februar wurde der Bauch der Kätzin dicker. Im März soll dann die „Niederkunft“ vonstatten gehen, und ich werde ein Kätzchen bekommen. Ich werde es also nochmal wagen, obwohl ich schon Lissy, Fridolin und Stoffel verloren habe. Diesmal ist keine Kennzeichnung per Tattoo und Chip geplant, da diese sich bisher als wenig erfolgversprechend erwiesen haben.
Ich hoffe, es geht weiter gut mit dem PC, sonst werfe ich ihn wieder raus.

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