Freitag, 12. Oktober 2007

Ein Brief hatte Erfolg

Hier zeige ich einmal, daß ein Brief doch Erfolg haben kann:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 6.6. habe ich bei Ihnen eine Kaffeemaschine mit abnehmbarem Tank von der Marke CLOER für ca. 100 Euro gekauft. Aufgrund meiner Behinderung (fast blind) kam es immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Bedienung. So stellte ich z.B. die Thermoskanne unter den Filter. Da die Thermoskanne zu sein musste, sollte der Kaffee vom Filter direkt in das Loch im Deckel der Kanne laufen. Jedoch lief er häufig einfach daneben und rann über den Deckel an der Maschine herunter, und alles war verdreckt. Dies geschah manchmal, teilweise aber auch nicht. Da ich wegen meiner Behinderung oft erheblich länger brauche, um die einfachsten Vorgänge zu üben, habe ich geglaubt, daß sich der Fehler beheben lässt, indem ich genauer darauf achte, wo die Kanne steht. Ich war der Annahme, daß ich dies mit etwas längerer Übung dann doch schaffen könnte. Da ich das bald als zwecklos erkennen musste, entschloß ich mich am 11. September, die Kaffeemaschine zurück zu bringen. Ich war auch wegen meiner Nierenkrankheit mit Dialysepflicht vier Wochen auf Kur, so daß sich das Ganze eben so lang bis zum 11. September hinzog. Mittlerweile habe ich eine andere Kaffeemaschine woanders gefunden, die für meine Einschränkungen besser geeignet ist. Im Saturn hat es keine andere Maschine mit abnehmbarem Tank gegeben, außer einer mit Glaskanne (für mich ungeeignet) und einer sehr teuren extrem großen für 200 Euro.

Ich habe gestern die Maschine zurückgebracht, originalverpackt und mit Kassenbon und allen Teilen. Trotz der Schilderung meiner besonderen Umstände und der Bitte, mir doch etwas entgegenzukommen, zeigte man sich nicht kulant. Es wurde mir von der Verkäuferin lediglich angeboten, das Gerät einzuschicken und einen eventuellen Fehler zu beheben, falls ich (durch Selbstverschulden) etwas verbogen hätte. Das hilft mir jedoch nichts, da ich aufgrund meiner schlechten Feinmotorik und meiner starken Sehbehinderung zu der Erkenntnis gekommen bin, daß ich immer wieder Schwierigkeiten mit diesem Gerät haben werde. Durch den Fehlkauf dieser Maschine und den Neukauf einer anderen habe ich nun insgesamt 200 Euro für eine Kaffeemaschine für 100 Euro ausgegeben, es ist mir also ein Verlust von 100 Euro entstanden. Ich verstehe, daß Ihnen bei Geldrückgabe ein Verlust entsteht, da Sie das gebrauchte Gerät nicht wieder verkaufen können. Doch bitte ich Sie, die Umstände zu bedenken, unter denen ich das Gerät gebracht, und die ich auch der Verkäuferin klarzumachen versucht habe. Ich denke, die Gewinnmargen Ihres sehr großen Unternehmens dürften doch groß genug sein, um einen für Sie sehr geringen Verlust zu verkraften. Es wäre schön, wenn wir eine Regelung finden könnten, die beide Seiten zufrieden stellt.

Ich fände es sehr schade, wenn Sie als deutschlandweit bekanntes Unternehmen hier keine Kulanz zeigen könnten. Ich kaufe sehr gerne bei Ihnen ein, aber wenn ich zu dem Schluß kommen müßte, daß eine Behinderung so wenig berücksichtigt wird, werde ich mir bei negativem Ausgang dann überlegen müssen, ob dies noch „mein“ Elektrofachgeschäft ist.

Das Gerät habe ich mit allen Papieren in Ihrem Laden am Weißen Turm gelassen, ich kann Ihnen also keinen Kaufnachweis mehr vorlegen, da ich die Verkäuferin bat, das Gerät zu entsorgen, da ich ohnehin nichts mehr damit anfangen kann.

Mit freundlichen Grüßen


Ihre nun stolze Besitzerin der 100 Euro Geldrückgabe, weil der Brief erfolgreich war. Wer will, kann sich an mich wenden, und ich kann ihm in so einem Fall auch mal helfen, so etwas zu formulieren, nach Maßgabe meiner Zeit und meiner Kräfte.




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